75 Jahre Grundgesetz: Sonntags- und Feiertagsruhe bleibt gesetzlich geschützt
Sonntagsruhe und gesetzliche Feiertage im deutschen Arbeitsrecht
Ruhetage für Erholung und seelische Erhebung
Der Sonntag und die gesetzlich anerkannten Feiertage bleiben in Deutschland als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt. Im deutschen Arbeitsrecht und Personalwesen bezeichnet man als Feiertag einen Wochentag, der als Ruhetag gilt und an dem nicht gearbeitet wird.
Diese Regelung soll den Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, sich von der Arbeit zu erholen und ihre Freizeit für persönliche Zwecke zu nutzen. Zudem sollen die Feiertage die Möglichkeit bieten, religiöse oder kulturelle Bräuche zu pflegen.
Das Grundgesetz, das im Mai 2024 sein 75-jähriges Bestehen feiert, bildet die Grundlage unseres Zusammenlebens in einem freien und demokratischen Rechtsstaat. Der Schutz der Sonntags- und Feiertagsruhe trägt dazu bei, dass die Bürgerinnen und Bürger ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeit und Erholung finden können.
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